Anerkennung von ausländischen Scheidungen in Deutschland
Ehen mit Auslandsbezug finden sich in unserer Gesellschaft in großer Zahl und unterliegen verschiedenen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen. Scheitert eine Ehe und ist von beiden Ehepartnerinnen und Ehepartnern die Scheidung gewünscht, ist es nicht selten, dass eine Scheidung im Ausland vorgenommen wird. Die Auflösung der Ehe ist grundsätzlich zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie ausgesprochen wurde. Dies bedeutet, dass die Ehe andernorts als weiterhin bestehend aufgeführt wird und einer möglicherweise neu gewünschten Heirat in Deutschland entgegensteht.
In der Regel muss für die Anerkennung einer im Ausland durchgeführten Scheidung in Deutschland ein Antrag auf deren Anerkennung gestellt werden. Ob eine solche Anerkennung erforderlich ist oder nicht, hängt vom individuellen Einzelfall ab. Findet eine Scheidung innerhalb der Europäischen Union statt, so wird diese grundsätzlich in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt. Eine Ausnahme dabei bildet Dänemark, obwohl es der Europäischen Union angehört. Eine Anerkennung ist weiterhin nicht erforderlich, sofern die Scheidung im gemeinsamen Heimatstaat beider Eheleute vollzogen wurde. Dies ist allerdings bereits dann ausgeschlossen, wenn eine doppelte Staatsbürgerschaft, eine Asylberechtigung oder der Status als heimatloser und ausländischer Flüchtling vorliegt.
Die Frage, ob eine ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt wird oder nicht, richtet sich demzufolge nach vielen individuellen Einzelfaktoren, die es zu berücksichtigen gibt. Um Ihnen ein möglichst unkompliziertes Vorgehen zu ermöglichen, beraten wir Sie diesbezüglich gerne.