Aufenthaltstitel

Wer sich länger als zu einem touristischen Aufenthalt in Deutschland aufhalten will, braucht einen Aufenthaltstitel. Dieser muss bei der örtlichen Ausländerbehörde bzw. der deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragt werden. Wir unterstützen Sie ggf. bei der Beantragung und bei sämtlicher Kommunikation mit den Behörden und beraten Sie, welcher Titel für Ihre Situation und Ihre Wünsche der Richtige ist.

Die häufigsten Themengebiete sind hier:

 – Erstbeantragung eines Titels
 – Verlängerung und Änderung von Titeln
 – Beratung bei der Ablehnung von Aufenthaltstiteln und Widerspruch
 – Brexit-Problematik und Aufenthaltstitel
 – Anwaltliche Unterstützung bei allen anderen ausländerrechtlichen Angelegenheiten
 – Aufenthalt zum Studium und Ausbildung, sowie Wechsel zwischen den diversen Aufenthaltsarten

Ein wichtiger Ratschlag ist hier:

Wenn Ihr Anliegen problematisch wird, warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich Unterstützung holen! Informationen, Ratschläge und Erfahrungsberichte aus Internetforen oder anderen privaten Quellen sind aufgrund der stetigen und dauerhaften Änderung der Rechtslage und der Komplexität des Aufenthaltsrechts oft nicht verlässlich. Bereits kleine Unterschiede im Sachverhalt können einen großen rechtlichen Unterschied bedeuten. Ein Anwalt hat deutlich mehr Möglichkeiten Sie zu beraten und einzugreifen, je früher er involviert wird.


Visum

Ein Visum ist, obwohl es umgangssprachlich oft mit einer Aufenthaltserlaubnis gleichgesetzt wird, nur eine Erlaubnis zur Einreise oder Durchreise. In bestimmten Fällen kann es auch gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis darstellen, wie beispielsweise beim „Schengen-Visum für touristische Zwecke“.

Ehegattenzusammenführung

Deutsche und Ausländer haben das Recht mit ihren Ehepartnern in Deutschland zusammenzuleben, wenn sie hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch hier gibt es allerdings Voraussetzungen und Verfahrensvorschriften, die eingehalten werden müssen. Auch hier und auch bei deutschen Staatsbürgern kann es zu Problemen kommen. Wir helfen Ihnen dabei, die Zusammenführung und den Titel für Sie oder Ihre Partnerin/Ihren Partner zu beantragen und die Ausstellung so schnell und unkompliziert wie möglich zu machen.

Ehevorbereitung und Nachbereitung mit Auslandsbezug

Viele Menschen in Deutschland möchten eine Ehe mit einem ausländischen Menschen eingehen, und dann selbstverständlich auch mit diesem Menschen zusammenleben. Bereits vor der Eheschließung kann es sinnvoll sein, sich in Bezug auf die Eheschließung und vor allem den Eheschließungsort beraten zu lassen.

Besonders nach einer Eheschließung in Dänemark, die auf Grund des wesentlich schnelleren und unkomplizierteren Ablaufs oft und gerne von internationalen Paaren in Anspruch vorgenommen wird, kommt es oft zu Problemen bei der Ausstellung des Aufenthaltstitels. Es kann ratsam sein, sich vor der Eheschließung bereits beraten zu lassen, um böse Überraschungen bei der Beantragung des Aufenthaltstitels zu vermeiden.

Wir beraten Sie auch hinsichtlich der Planung von zukünftigen Titeln nach vollzogener Eheschließung, wie z. B. Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis. Eine derartige Planung ist besonders wichtig, um im Falle einer Trennung oder des Todesfalls eines Partners nicht zusätzliche, aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten erleiden zu müssen.

Arbeitserlaubnis

Nicht jeder Aufenthaltstitel in Deutschland berechtigt auch zu einer Arbeitsaufnahme. Hierbei müssen oft strenge Vorgaben beachtet werden, um den bestehenden Titel nicht zu gefährden. Auch sind viele Arbeitgeber verunsichert, da sie, verständlicherweise, nicht immer mit der aktuellen Rechtslage vertraut sind und Angst vor illegalen Beschäftigungsverhältnissen haben. Wir übernehmen in solchen Fällen Ihre Beratung, die Beantragung des Titels und auch, falls notwendig, die Kommunikation mit dem Arbeitgeber.

Anerkennungsverfahren ausländischer Urkunden

Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung von ausländischen Urkunden.