Eheschließung in Dänemark
Für viele internationale Paare kommt eine schnelle und unbürokratische Eheschließung in Dänemark in Betracht. Diese ist zwar wesentlich unkomplizierter, kann jedoch Probleme bei der Ausstellung des Aufenthaltstitels mit sich bringen. Ist die Heirat in Dänemark erfolgt, so kann nach der Einreise in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, welche durch die Ausländerbehörde geprüft wird. Problematisch wird es, wenn lediglich ein Schengen-Visum bei der Einreise vorliegt. Denn für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist es notwendig, dass die Eheschließung nach Einreise auf deutschem Staatsgebiet stattgefunden hat oder aber schon ein anderer Aufenthaltstitel vorlag. Es ist möglich, dass die Ausländerbehörde nicht über diesen Mangel hinwegsieht und anordnet, dass der ausländische Ehegatte zurück in sein Heimatland geschickt wird, um dort das ordentliche Visumverfahren für den Ehegattennachzug nachzuholen. Dies wäre nur bei besonderen Umständen des Einzelfalls zu vermeiden, also wenn es dem Antragsteller unzumutbar wäre, das Visumverfahren nachzuholen. Es liegt folglich im Ermessen der Ausländerbehörde zu entscheiden, ob ein Aufenthaltstitel erteilt wird.
Um die erläuterte Problematik zu vermeiden und Ihnen ein gemeinsames Eheleben in Deutschland zu ermöglichen, beraten wir Sie gerne anwaltlich über Ihre Optionen.