Die Erstberatung umfasst ein umfangreiches Gespräch zur Klärung Ihrer rechtlichen Fragen und Sichtung Ihrer Unterlagen.
Für eine optimale Erstberatung sollten Sie uns Ihre relevanten Unterlagen und Dokumente vor dem anberaumten Termin zukommen lassen.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen findet ein Erstberatungsgespräch statt. In diesem werden Erfolgsaussichten und möglich Kosten besprochen sowie Ihre rechtlichen Fragen geklärt.
Welche Kosten nach einer Erstberatung auf Sie zukommen, hängt von Ihrem Fall und dem damit verbundenen Aufwand ab. Nach dem Erstberatungsgespräch können wir Ihnen einen Kostenvoranschlag unterbreiten.
Sie können bar, mit EC-Karte oder per Überweisung bezahlen.
Sie können eine Ratenzahlung vereinbaren, jedoch muss diese mit uns abgesprochen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mindestrate 100 € pro Monat beträgt, da der buchhalterische Aufwand sonst unverhältnismäßig hoch wird. Eine Ratenzahlung der Erstberatungsgebühr ist nicht möglich.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) ist eine staatliche Unterstützung. Bei gerichtlichen Verfahren übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Prozessführung teilweise oder vollständig.
Mithilfe des folgenden Formulars können Sie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren in Anspruch zu nehmen.
Bei der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe werden unter Umständen Gerichtskosten und Anwaltskosten ganz oder zum Teil erstattet.
Falls Sie allerdings den Prozess verlieren sollten, müssen Sie trotz der Bewilligung der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe die Kosten der Gegenseite tragen.
Es ist je nach Einkommen und Vermögen auch möglich, dass eine Ratenzahlung der Kosten angeordnet wird. Sollte sich Ihre finanzielle Situation innerhalb von vier Jahren verändern, ist das Gericht berechtigt, dies zu überprüfen.
Für die Beantragung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist gegebenenfalls Folgendes zu belegen:
– Beitragszahlung Ihrer Rechtsschutzversicherung
– Beschluss oder Nachweis, dass Sie einer anderen Person zum Unterhalt verpflichtet sind
– Beschluss oder Nachweis, dass Sie einem Angehörigen Bar- oder Naturalunterhalt gewähren
– Einkommensnachweise (zum Beispiel: Lohnbescheide der letzten 3 Monate, Steuerbescheid, Bewilligungsbescheid mit Berechnungsbogen, Nachweise über Sozialhilfe, Nachweis über Wohngeld, Nachweis über Rente, Arbeitslosengeldbescheid)
– Einkommensnachweise des Ehegatten/der Ehegattin
– Nachweise über Abzüge (Angaben sind auf dem Lohnzettel enthalten, wie Steuern, Lebensversicherung etc. oder Betriebsausgaben für Selbstständige)
– Abzüge des Partners
– Bankauszüge der letzten 3 Monate zu allen Konto, die Sie besitzen
– Nachweise über Grundstückseigentum (Kaufvertrag)
– Nachweise über Eigentum von Kraftfahrzeugen (Kaufvertrag)
– Nachweise über andere Vermögenswerte
– Nachweise über andere Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel Kredite oder Darlehn)
– Nachweise über besondere Belastungen (zum Beispiel Mehrausgaben für körperlich behinderte Angehörige)