Erstberatung
Eine Erstberatung dient dazu, Ihre Fragen zu beantworten und Ihre rechtliche Situation einschätzen zu können. Für eine umfängliche Erstberatung inkl. Post- und Telekommunikationsauslagen sowie Umsatzsteuer belaufen sich die Kosten auf 249,90 €. Die Angaben beziehen sich auch auf telefonische oder Online-Beratungen.
Die Erstberatung umfasst die Sichtung Ihrer Dokumente und ein ausführliches persönliches oder telefonisches Erstberatungsgespräch bzw. eine kurze schriftliche Stellungnahme beispielsweise per E-Mail.
Erfolgsgarantie
Wir schöpfen alle Möglichkeiten aus und bieten Ihnen verschiedene Lösungswege an, um den von Ihnen gewünschten Erfolg zu erreichen. Jedoch können wir Ihnen in den seltensten Fällen eine Erfolgsgarantie geben, da die Komplexität der Angelegenheiten dies in der Regel nicht erlaubt. In der Erstberatung werden wir Ihnen in jedem Falle mitteilen, wie wahrscheinlich ein Erfolg unserer Erfahrung nach sein wird.
Sollten wir bereits vor der Erstberatung und Prüfung Ihrer Dokumente feststellen, dass kein sinnvolles oder erfolgsversprechendes Vorgehen in Ihrem Fall möglich ist, informieren wir Sie umgehend darüber und halten Rücksprache, ob der Beratungstermin notwendig und sinnvoll ist.
Gesamtkosten
Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig und ein Pauschalbetrag kann nur sehr selten festgelegt werden. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Dauer und Komplexität der meisten Fälle sehr stark von der Reaktion und Mitwirkungsbereitschaft der Gegenseite bzw. der behördlichen Seite abhängt. Einen Kostenvoranschlag auf Basis unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen in der Regel nach der Erstberatung unterbreiten.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann diese für die Kosten einer Erstberatung in familienrechtlichen oder anderen Angelegenheiten aufkommen. Bitte holen Sie sich vorab eine schriftliche Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Antrag auf Beratungshilfe
Bereits bei einer außergerichtlichen Rechtsberatung und -vertretung durch einen Rechtsanwalt entstehen Kosten. Rechtsuchende, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Der Beratungshilfeschein berechtigt den Rechtsuchenden, einen Anwalt seiner Wahl aufzusuchen und sich beraten und, wenn notwendig, auch außergerichtlich vertreten zu lassen. Die näheren Voraussetzungen sind im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt.
(Quelle: https://www.justiz.sachsen.de/agl/content/648.htm )
https://www.justiz.sachsen.de/agdd/download/AVR_70.pdf
RVG
Hier finden Sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen oder sehr hohe Schulden haben, können Sie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, dann müssen Sie keine Gerichtskosten tragen.
Ob des Weiteren auch die Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren übernommen werden, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Es besteht die Möglichkeit, dass alle Kosten übernommen werden oder dass Sie die Anwaltskosten dem Staat in Raten zurückbezahlen müssen.
Zur Beantragung der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Wir überprüfen den Antrag gerne für Sie. Bitte beachten Sie jedoch, dass einem solchen Antrag nur stattgegeben wird, wenn Sie rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen beibringen.
Unterlagen zur Einreichung eines PKH/VKH Antrages
Für die Beantragung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist gegebenenfalls zu belegen:
– Beitragszahlung Ihrer Rechtsschutzversicherung
– Beschluss oder Nachweis, dass Sie einer anderen Person zum Unterhalt verpflichtet sind
– Beschluss oder Nachweis, dass Sie einem Angehörigen Bar- oder Naturalunterhalt gewähren
– Einkommensnachweise (zum Beispiel: Lohnbescheide der letzten 3 Monate, Steuerbescheid, Bewilligungsbescheid mit Berechnungsbogen, Nachweise über Sozialhilfe, Nachweis über Wohngeld, Nachweis über Rente, Arbeitslosengeldbescheid)
– Einkommensnachweise der Ehegattin/des Ehegatten
– Nachweise über Abzüge wie Steuern (Angaben sind auf dem Lohnzettel ausgewiesen), Lebensversicherung etc. oder Betriebsausgaben für Selbständige
– Abzüge des Partners/der Partnerin
– Bankauszüge der letzten drei Monate zu allen Konten, die Sie besitzen
– Nachweise über Grundstückseigentum (Kaufvertrag)
– Nachweise über Eigentum von Kraftfahrzeugen (Kaufvertrag)
– Nachweise über andere Vermögenswerte
– Nachweise über andere Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel Kredite oder Darlehn)
– Nachweise über besondere Belastungen (zum Beispiel Mehrausgaben für körperlich behinderte Angehörige)
Vergütungsvereinbarung
Eine Vergütungsvereinbarung ist ein individuell geschlossener Vertrag zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt. Darin wird der Stundensatz des Rechtsanwalts festgelegt. Die Bestimmung einer Obergrenze ist möglich.