Internationale Kindschaftskonflikte (HKÜ-Fälle)
Durch unsere langjährige Erfahrung und die Bearbeitung zahlreicher Kindesentführungsfälle können wir eine vollumfängliche Beratung in internationalen Kindschaftskonflikten anbieten.
Infolge der Globalisierung kommt es weltweit immer häufiger zu internationalen Kindesentführungen, also der Verbringung eines Kindes durch einen Elternteil in ein anderes Land oder das Zurückhalten unter Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternteils. Eine solche Situation wird jedoch oftmals falsch eingeschätzt und gerade nicht als Entführung erkannt, deshalb ist eine umfangreiche Beratung dringend notwendig, damit der Entführer sich nicht zu Unrecht in Sicherheit wiegen kann.
Eine Kindesentführung zieht nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Folgen nach sich.