Internationales Familienrecht
Das internationale Familienrecht gewinnt durch das Zusammenwachsens Europas kontinuierlich an Bedeutung, beispielsweise haben Scheidungen mit Auslandsbezug steigende Tendenz. Das internationale Familienrecht bezieht sich auf individuelle familiäre Streitfragen, die einen bestimmten Bezug zum Ausland aufweisen, und regelt, welche Gerichte im Streitfall zuständig sind, wenn die Ehegatten eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit besitzen, die Ehe im Ausland geschlossen haben oder über andere familienrechtliche Konstellationen gestritten wird.
Wir beschäftigen uns insbesondere mit:
• Eheschließungen im Ausland von binationale Paaren
• Eheschließungen in Dänemark
• Internationalen Kindschaftskonflikten (HKÜ Verfahren)
Unsere Spezialisierung liegt vor allem auch im spanischen Recht.
Die Fälle im internationalen Familienrecht sind davon geprägt, dass ein oder mehrere Familienmitglieder, einen Bezug zum Ausland haben. Beispielsweise besitzt einer der Beteiligten eine andere Nationalität oder hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands. In einer solchen Situation muss entschieden werden, welches der unterschiedlichen Rechtssysteme anwendbar ist und die Zuständigkeit der Gericht geklärt werden.
Das internationale Familienrecht hat die Aufgabe die unterschiedlichen Vorschriften der verschieden Staaten in Einklang zu bringen.
Im deutschen Recht gibt es sogenannte Kollisionsnormen, welche oftmals derartige Problemstellungen behandeln. Neben dem jeweils einschlägigen nationalen Recht sind völkerrechtliche Abkommen und EU-Verordnungen zu beachten.
Auch beim Scheitern einer multinationalen Ehe ergeben sich verschiedene Probleme. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, welches Recht Anwendung findet und Bereiche wie das Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht oder den Versorgungsausgleich regeln soll. Gerade im internationalen Familienrecht kommt es darauf an, einen Anwalt Ihres Vertrauens an Ihrer Seite zu wissen, der sich mit den nationalen sowie internationalen Regelungen auskennt, um Ihnen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Als besonders komplexen Bereich lässt sich hier die Kindesentführung ins Ausland thematisieren. Sollte sich ein Elternteil über die Entscheidung des Sorgerechts hinwegsetzen oder Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind in ein anderes Land ziehen, so stehen wir Ihnen gerne anwaltlich zur Seite, um eine Rückführung des Kindes schnellstmöglich in die Wege zu leiten.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Fragen bzw. Themen, wie zum Beispiel:
• Welche Rechtsordnung findet Anwendung?
• Welche Gerichte sind in meinem Streitfall zuständig, wenn nicht beide Parteien dieselbe Staatsangehörigkeit oder den gleichen Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz haben?
• Wie schließe ich eine binationale Ehe?
• Was ist bei einem internationalen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag zu beachten?
• Unterhaltsansprüche im Ausland
• Umgangs- und Sorgerecht im Ausland
• Internationale Adoption von Kindern im Ausland
• Internationale Scheidung und Scheidungsfolgen