Familienrecht
Das Familienrecht stellt eines der komplexesten und schwierigsten zivilrechtlichen Thematiken in der anwaltlichen Praxis dar. Fälle im Familienrecht werden durch die persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und fordern daher stets eine sehr individuelle Herangehensweise. Das Familienleben wird häufig in gravierender Weise durch eine Entscheidung eines Familiengerichts beeinflusst. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Rechtsberatung sowie die Erarbeitung individueller Lösungen und eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen und vor allen Gerichten in Deutschland.
Wir beraten Sie vollumfänglich im deutschen und internationalen Familienrecht, insbesondere in den Bereichen:
Nationales Familienrecht
– Eheschließung und Ehevertrag
– Eheschließung von binationalen Paaren in Deutschland
– Adoptionsrecht
– Elterliche Sorge und Umgangsrecht
– Ehescheidung
– Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
– Unterhaltsfragen
– Vermögens- und Zugewinnausgleich
Internationales Familienrecht
– Eheschließung im Ausland für binationale Paaren
– Eheschließung in Dänemark
– Internationale
Kindschaftskonflikte (HKÜ-Verfahren)
– Spezialisierung spanisches Recht