Unter einer Adoption versteht man die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen einem Annehmendem und einem Kind, ohne dass die biologische Verwandtschaft eine Rolle spielt. Neben fremden Kindern und Pflegekindern können also auch verwandte Kinder oder Stiefkinder adoptiert werden, wobei die rechtlichen Konsequenzen leicht variieren. Den Mittelpunkt eines jeden Adoptionsverfahrens bildet das Kindeswohl, denn das Ziel ist, dass ein Kind, welches aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann, in einer neuen Familie Geborgenheit und Zuwendung findet. Daher werden für diese Kinder die Eltern ausgesucht, welche diesem Ziel am besten gerecht werden können und es suchen nicht etwa die Eltern ein Kind aus, das sie für geeignet halten.
Einer Adoption müssen grundsätzlich die leiblichen Eltern des Kindes zustimmen sowie dessen gesetzlicher Vertreter, wobei der Kindeswille Beachtung finden muss. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist zudem die Einwilligung des Kindes in die Adoption notwendig. Wurde ein Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben, so wird das Jugendamt dessen Vormund und die leiblichen Eltern dürfen ihr Sorgerecht nicht mehr ausüben. Im Falle einer erfolgreichen Adoption erlischt sodann das Verwandtenverhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern und die Adoptiveltern werden zu den rechtlichen Eltern, wodurch ein Verwandtenverhältnis zwischen dem Kind und den Adoptiveltern sowie deren gesamter Familie entsteht. Das Kind erhält dann den Familiennamen der Adoptiveltern, wobei diese entscheiden dürfen, welchen Familiennamen das Kind erhalten soll, sofern sie verheiratet sind und nicht denselben Familiennamen haben. Unter engen Voraussetzungen und der Beachtung des Kindeswohl kann auch der Vorname des Kindes geändert oder ergänzt werden.
Um ein Kind adoptieren zu dürfen, müssen einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Als Mindestalter sieht das deutsche Recht die Vollendung des 25. Lebensjahres vor, wobei es bei einem Ehepaar ausreicht, wenn eine Person dieses Alter erreicht hat und der andere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt ist. Auch wenn es keine Höchstgrenze für das Alter annehmender Eltern gibt, sollte der Altersabstand zum Adoptivkind einem natürlichen Abstand entsprechen. Ehepaare können ein Kind grundsätzlich nur gemeinsam adoptieren, aber auch Alleinstehenden steht es frei, ein Kind im Wege der Adoption anzunehmen. Die Eignung eines jeden Bewerbers wird von der Adoptionsvermittlungsstelle überprüft und diese legt besonderes Augenmerk auf die Kriterien Persönlichkeit, Partnerschaftliche Stabilität und konstruktive Konfliktlösung, Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption, gute Gesundheit, reflektierte Erziehungsvorstellungen, angemessene Wohnverhältnisse und stabile wirtschaftliche Verhältnisse.
Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet Bewerber während des gesamten Adoptionsprozesses von der Bewerbung über die Eignungsprüfung, die Vorbereitung und Wartezeit vor der Adoption bis zur Zeit nach der Adoption. Die Dauer des gesamten Prozesses kann dabei stark variieren. Die Eignungsprüfung der Bewerber dauert im Schnitt neun Monate, doch bis den Bewerbern daraufhin ein Kind vorgeschlagen wird, können einige Wochen bis Jahre vergehen. Entscheiden sich die Bewerber für die Annahme des Kindes, lebt dieses zunächst mindestens ein Jahr bei diesen in Adoptionspflege, bevor die Adoption abgeschlossen werden kann, wenn zwischen den Adoptiveltern und dem Kind eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist. Ob und wie danach ein Kontakt zur Herkunftsfamilie des Kindes hergestellt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Es ist neben der Inlandsadoption auch möglich, im Rahmen einer Auslandsadoption ein Kind aus einem anderen Staat anzunehmen, welches sodann zu seiner neuen Familie in Deutschland zieht. Eine solche Adoption kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland stattfinden, birgt jedoch mitunter rechtliche Hürden bei der Anerkennung in Deutschland. Daher muss jede Auslandsadoption von einer in Deutschland anerkannten Auslandsvermittlungsstelle durchgeführt werden. Auch hier steht das Kindeswohl im Mittelpunkt und eine Adoption kann daher nur in Betracht gezogen werden, wenn sie dem Kindeswohl eher entspricht als eine Adoption oder Unterbringung im Herkunftsland und wenn die Adoptiveltern speziell für eine Adoption aus dem Ausland geeignet sind. Aufgrund dessen, dass es im Ausland meistens eine andere Rechtslage als in Deutschland gibt und die Anforderungen an die Bewerber etwas variieren, sind Auslandsadoptionen oft komplizierter und deutlich kostspieliger als Inlandsadoptionen. Bei guter internationaler Zusammenarbeit gibt es jedoch keine besonders langen Wartezeiten. Wird ein ausländisches Kind von einem Deutschen adoptiert und wurde diese Adoption in Deutschland anerkannt, so erhält das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft.
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