Sorgerecht

Zur elterlichen Sorge gehören Rechte und Pflichten der Eltern eines Kindes betreffs der Erziehung, Pflege und Beaufsichtigung, aber auch bezüglich der Vermögenssorge und Vertretungsmacht.
Ein Begriff, der häufig in diesem Zusammenhang fällt, aber nicht mit dem Sorgerecht gleichzustellen ist, ist das Umgangsrecht. Dieses umschreibt das Recht und die Pflicht, in regelmäßigen Abständen Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen, um die Beziehung zueinander zu stärken. Ein Umgangsrecht können aber auch andere dem Kind nahestehende Familienangehörige und Bezugspersonen haben.
Das Sorgerecht steht im Regelfall beiden Eltern gemeinsam zu. Hierbei gilt als Mutter laut Gesetz, wer ein Kind geboren hat und als Vater, wer bei der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Außer in dem Fall, dass beide Eltern bei Geburt des Kindes verheiratet sind, ergibt sich die gemeinsame Sorge auch durch eine Heirat der Eltern nach der Geburt des Kindes sowie bei Abgabe einer Sorgerechtserklärung. Auch nach einer Scheidung wird grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht beibehalten, wobei alltägliche Entscheidungen bezüglich des Kindes dann dem Elternteil obliegen, bei dem das Kind überwiegend lebt. Schwerwiegende Entscheidungen wie der Kindesaufenthalt oder die Wahl der Schule sind von beiden gemeinsam zu treffen.

Im Fall des alleinigen Sorgerechts liegt die Verantwortung bezüglich der Personen- und Vermögenssorge allein bei einem Elternteil. Sind die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, erhält die Kindesmutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Dieses kann allerdings auch nach einer Scheidung beim Familiengericht beantragt werden und wird vom Gericht gewährt, wenn der andere Elternteil hiermit einverstanden ist oder die Übertragung des alleinigen Sorgerechts dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Zur Beurteilung dessen werden verschiedene Kriterien herangezogen:
Das Kindeswohl bedarf der Kontinuität, also einer einheitlichen, stabilen Erziehung, wobei bestimmt werden muss, zu welchem Elternteil das Kind eine stärkere Beziehung hat, beziehungsweise bei welchem Elternteil es bereits während des Trennungsjahres gelebt hat. Weiterhin wichtig ist, bei welchem Elternteil das Kind die beste Förderung genießen kann, beziehungsweise wer ihm die beste Entwicklungsgrundlage in Hinblick auf Bildung und die finanzielle Situation bieten kann. Auch die soziale Bindung des Kindes spielt eine wichtige Rolle, weshalb eine Trennung vom bisherigen sozialen Umfeld (Familie und Freunde) vermieden werden soll. Ab einem Alter von 14 Jahren muss zur Frage, wer das Sorgerecht übernehmen wird, eine Anhörung des Kindes stattfinden.

Das alleinige Sorgerecht wird darüber hinaus einem Elternteil zugesprochen, wenn es dem anderen aufgrund schweren fehlerhaften Verhaltens entzogen wird, also insbesondere bei Misshandlung oder Vernachlässigung des Kindes, Gesundheitsgefährdungen, Missbrauch des Sorgerechts, Erziehungsfehler, ein gefährliches Umfeld oder die Veruntreuung des Vermögens des Kindes.